INFO KIRCHENAUSTRITT

Voraussetzungen:

  1. Ordentlicher Wohnsitz in Graz
  2. Vollendung des 14. Lebensjahres
    (über Kirchenaustrittserklärungen von Kindern erhalten Sie jederzeit nähere Auskünfte im BürgerInnenamt.)
  3. Vorlage folgender Dokumente:
    • Taufschein oder ein Nachweis über die Zugehörigkeit zur jeweiligen Kirche (Trauschein, Firm- oder Konfirmationsbestätigung, Taufpatenbescheinigung, Zahlungsnachweis über den Kirchenbeitrag, Bestätigung der kirchlichen Stelle über die Mitgliedschaft o.ä.)
    • Amtlicher Lichtbildausweis (nur bei persönlicher Antragstellung erforderlich)

Gebühren:

Der Austritt ist gebührenfrei. Wird für den persönlichen Gebrauch eine Bestätigung über den Austritt (die jederzeit, auch zu einem späteren Zeitpunkt im BürgerInnenamt erhältlich ist) gewünscht, werden € 14,30 an festen Gebühren und € 2,10 Verwaltungsabgabe eingehoben.

Servicestellen:

BürgerInnenamt
Amtshaus
Schmiedgasse 26, 3. Stock, Zimmer Nr. 332
A-8011 Graz

Tel.: +43/316/872 - 2631 oder 2632
Fax: +43/316/872 - 2609
E-Mail: personenstands.kultusamt@stadt.graz.at

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr

ServiceCenter
Schmiedgasse 26, Parterre
8011 Graz

Tel.: +43/316/872-2323
Fax: +43/316/872-2329
E-Mail: servicecenter@stadt.graz.at

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