INFO STIMMABGABE VOR DEM WAHLTAG

Information zur Stimmabgabe vor dem Wahltag
23. September

Um Personen, die ihre Stimme vor dem Wahltag abgeben wollen und eine Wahlkarte besitzen, die Ausübung des Wahlrechts zu ermöglichen, hat die Gemeinewahlbehörde Graz für den "vorgezogenen Wahltag" festgelegt:

In der Landeshauptstadt Graz ist die Stimmabgabe mittels Wahlkarte am 23. September 2005 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr in folgenden Wahllokalen möglich:

  • ServiceCenter, Schmiedgasse 26 (Amtshaus)
  • Servicestelle Stiftingtal, Stiftingtalstraße 3 (LKH-Eingangszentrum)
  • BürgerInnenamt, Beethovenstraße 9
  • Bezirksamt Jakomini, conrad-von-Hötzendorfstraße 104 (Ostbahnhof)
  • Servicestelle Andritz, Andritzer Reichstraße 38
  • Bezirksamt Eggenberg, Eckertstraße 66
  • Bezirksamt wetzelsdorf, Straßganderstraße 210a

Grundsätzlich werden Wahlkarten von jeder Gemeinde ausgestellt, in deren Wählerverzeichnis der Wahlberechtigte eingetragen ist.

Für Personen mit Hauptwohnsitz am 26. Juli 2005 in der Landeshauptstadt Graz bestehen folgende Möglichkeiten für die Beantragung einer Wahlkarte.

  • Über das Internet: unter
  • Schriftlich: unter Angabe von Name, Adresse, Geburtsdatum sowie Geburtsort und Unterschrift an das BürgerInnenamt, Beethovenstraße 9, 8010 Graz oder per Fax an (0316) 872 - 5199
  • Persönlich:unter vorlage eines Identitätsnachweises im BürgerInnenamt, Beethovenstraße 9, 8010 Graz, an Werktagen zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr

Wahlkarten können ab sofort beantragt werden; die austellung erfolgt ab anfang September. Beim schriftlichen antrag soie beim Antrag über das Internet werden die Wahlkarten mit der Post übermittelt. Auf die Zeit des Postweges muss von den AntragstellerInnen Rücksicht genommen werden. Duplikate für abhandengekommene oder unbrauchbar gewordene Wahlkarten dürfen in keinem Fall ausgestellt werden.

In der Landeshauptstadt Graz können Wahlkarten für die vorgezogene Stimmabgabe am 23. September 2005 auch in den jeweiligen Wahllokalen ausgestellt werden.

Bei der Stimmabgabe mittels Wahlkarte muss auf jedenfall auch ein Identitätsnachweis vorgelegt werden.

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