WACHHUND/ZWINGERHUND INFO

Abgabesatz für Wachhunde

Für die im folgenden angeführten Hunde wird über Antrag des Hundehalters die Abgabe mit € 2,18 festgesetzt:

Für Hunde, die ständig zur Bewachung von

  • land oder forstwirtschaftlichen Betrieben,
  • gewerblichen Betrieben,
  • Gebäuden, die vom nächstbewohnten Gebäude mehr als 100 Meter entfernt liegen,
  • Heimgärten

Abgabesatz für Zwingerhunde

  1. Zuverlässigen Hundezüchtern, die nachweislich ausschließlich rassereine Hunde und zwar mindestens je zwei von derselben Rasse, darunter eine Hündin, zu Zuchtzwecken halten, wird auf ihren Antrag die Begünstigung einer Ermäßigung auf die Hälfte der im § 3 (1) mit € 39,24 festgesetzten Abgabe, also auf €19,62 gewährt, wenn sie ihren Zwinger sowie ihre Zuchttiere und die von ihnen gezüchteten Hunde in ein Österreichisches Zucht Hundebuch (ÖZHB) beim Österreichischen Kynologenverband eintragen lassen und sich schriftlich verpflichten, noch hinzukommende Tiere zur Eintragung zu bringen.
  2. Die Begünstigung ist an die Bedingung zu knüpfen, dass
    • für die Hunde geeignete, den Forderungen der jeweils geltenden Tierschutzbestimmungen entsprechend einwandfreie Unterkunftsräume vorhanden sind,
    • ordnungsmäßige, den Aufsichtsbeamten jederzeit zur Einsicht vorzulegende Bücher geführt werden, aus denen der jeweilige Bestand und der Verbleib zu ersehen ist,
    • Ab und Zugang von Hunden innerhalb einer Woche unter Angabe des Tages und bei Veräußerungen unter Angabe des Namens und der Wohnung des Erwerbers bei der Abteilung für Gemeindeabgaben angemeldet wird;
    • alljährlich vor Beginn des neuen Verwaltungsjahres Bescheinigungen des österreichischen Kynologenverbandes über die in Absatz 1 gestellten Bedingungen vorgelegt werden.

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