Bei der Wahl des MigrantInnenbeirates sind alle Personen wahlberechtigt, die am xx.xx.2008 ihren Hauptwohnsitz in Graz haben und die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes besitzen. Am Wahltag müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Nicht-EU-Länder: Türkei, Russland, USA, Nigeria, Indien, Pakistan usw.
Bei der Wahl des Gemeinderates und Bezirksrates sind alle Personen wahlberechtigt, die am xx.xx.2008 ihren Hauptwohnsitz in Graz haben und die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen. Am Wahltag müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. EU-Länder: Österreich, Deutschland, Frankreich, Slowenien usw.
Was ist der MigrantInnenbeirat?
Der MigrantInnenbeirat ist die politische Interessensvertretung der AusländerInnen in Graz. Er setzt sich aus 9 Mitgliedern (nicht EU-StaatsbürgerInnen) zusammen, die in direkten und geheimen Wahlen von den AusländerInnen in Graz gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl und für dieselbe Wahlperiode gewählt werden.
Welche Aufgaben hat der MigrantInnenbeirat?
Eine der wichtigsten Aufgaben des Beirates ist die Beratung der Verwaltung und der politisch Verantwortlichen auf kommunaler Ebene.
Um den Kontakt zu den Einwohnern der Stadt aufrecht zu erhalten und sie über die Aktivitäten des MigrantInnenbeirates zu informieren, werden Informationsveranstaltungen abgehalten.
Der MigrantInnenbeirat macht keine Beratungen für Einzelfälle. Sein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Behandlung der Angelegenheiten, die ausländische BürgerInnen allgemein betreffen (z.B. Wohnsituation).
Arbeitsweise des Beirates:
Der MigrantInnenbeirat kommt ein bis zwei Mal im Monat zusammen. Die Themen der Sitzungen werden in den Ausschüssen:
- Arbeit und Soziales
- Kultur, Freizeit und Sport
- Ausländerpolitik, Rechtsangelegenheiten und Integration
- Frauen, Schule und Kindergarten
vorbereitet. Die Sitzungen des MigrantInnenbeirates sind öffentlich. Jede/r Interessierte kann als Gast daran teilnehmen.
Darüber hinaus organisiert der Beirat Veranstaltungen in verschiedenen Bereichen wie Kultur, Sport, Politik, Bildung und Soziales. Dadurch soll der interkulturelle Austausch gefördert, die Integrationschancen von AusländerInnen erhöht und das Zusammenleben zwischen den Einheimischen und den Zuwanderern verbessert werden.
Geschäftsstelle des MigrantInnenbeirates:
Die Geschäftsstelle ist für die Geschäftsführung des MigrantInnenbeirates zuständig und unterstützt die Aktivitäten der Ausschüsse und der Beiratsmitglieder.
Der Kontakt zu den Mitgliedern des MigrantInnenbeirates kann über die Geschäftsstelle hergestellt werden.