Die Geburt muss bereits beurkundet sein.
Recht auf Ausstellung von Personenstandsurkunden haben:
Unter "Urkunden" sind auch Abschriften sowie internationale Urkunden zu verstehen
Geburt nach dem 31.12.1938
Urkunden sind in dem Standesamt erhältlich, das den Personenstandsfall beurkundet hat.
Geburt vor dem 1.1.1939
Die Antragsgebühr für schriftliche Anträge (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung) beträgt 14,30 Euro. Bei persönlicher Vorsprache oder fernmündlicher Antragstellung entfällt die Antragsgebühr.
Für jede standesamtliche Urkunde sind zusätzlich Gebühren von 9,30 Euro zu entrichten.
Die anfallenden Gebühren werden schriftlich vom Standesamt angefordert oder können elektronisch bezahlt werden.
Schriftlich angeforderte Urkunden (Brief, Fax, E-Mail, Online-Bestellung) werden Ihnen auf dem Postweg übermittelt.