GEWERBEANMELDUNG ERKLÄRUNG

  • Ich bin während der letzten fünf Jahre nicht wegen der Finanzvergehen des Schmuggels der Hinterziehung von Eingangs- und Ausgangsabgaben, der Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes, BGBI.Nr. 129/1958, in der jeweils geltenden Fassung der Hinterziehung von Monopoleinnahmen, des vorsätzlichen Eingriffes in ein staatliches Monopolrecht oder der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes von Monopolrecht oder der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes von einer Finanzstrafbehörde bestraft worden.
    Ich bin während der letzten fünf Jahre wegen vergleichbarer Finanzstrafvergehen auch nicht im Ausland bestraft worden.
  • Über mein Vermögen wurde kein Konkurs mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens rechtskräftig nicht eröffnet.
    Es wurde auch kein vergleichbarer Tatbestand im Ausland verwirklicht.
  • Mir stand oder steht kein maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte eines anderen Rechtsträgers als einer natürlichen Person zu, auf die obiger Absatz anzuwenden ist, oder anzuwenden war.
    Es wurde auch kein vergleichbarer Tatbestand im Ausland verwirklicht.
  • Durch das Urteil eines Gerichtes bin ich noch nicht eines Gewerbes verlustig geworden.
  • Mir ist keine Gewerbeberechtigung deswegen entzogen worden, weil ich die für die Ausübung des Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit verloren habe (§ 87 Abs. 1 Z. 3 GewO. 1994) oder weil ich wegen Beihilfe zur unbefugten Gewerbeausübung bestraft worden bin (§ 87 Abs. 1 Z. 4 GewO. 1994). Weiters ist hinsichtlich meiner Person kein Widerruf gemäß § 91 Abs. 1 GewO. 1994 meiner Bestellung zum Geschäftsführer oder Filialgeschäftsführer wegen Zutreffens der im § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO. 1994 angeführten Voraussetzungen erfolgt. Ich habe wegen Zutreffendes der im § 87 Abs. 1 Z. 3 oder 4 GewO. 1994 angeführten Entziehungsgründe auch keinen Anlass zu behördlichen Maßnahmen gemäß § 91 Abs. 1 oder 2 GewO. 1994 (Entfernungsauftrag, Entziehung der Gewerbeberechtigung) gegeben.

Ich nehme zur Kenntnis, dass wahrheitswidrige Angaben zur Nichtigerklärung der Gewerbeberechtigung führen können (§ 363 Abs. 1 Z. 3 GewO. 1994)

Ich stimme der Erteilung der Anordnungsbefugnis und meiner Bestellung zum/zur gewerberechtlichen Geschäftsführer/in zu.

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