INFO ABSCHRIFT AUS DEM GEBURTENBUCH

Im Gegensatz zur Geburtsurkunde, die nur einen Auszug aus dem Geburtenbuch einer Personenstandsbehörde darstellt und die nur den wesentlichen Inhalt der Eintragungen aus diesem wiedergibt, hat die Abschrift aus dem Geburtenbuch den vollen Wortlaut aller Eintragungen des Geburtenbuches zu enthalten.

Alle Haupteintragungen, die die Geburt unmittelbar betreffen, die Vermerke, durch die eine abgeschlossene Haupteintragung berichtigt wird und die Hinweise, die den Zusammenhang zwischen verschiedenen Eintragungen herstellen.

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