Internationale Heiratsurkunden sind mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern. Grundsätzlich sind solche Urkunden nur für Staaten auszustellen mit denen Östrerreich ein Übereinkommen abgeschlossen hat, dies sind: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien, Montenegro, Slowenien, Spanien, Türkei. Aufgrund einer Vereinbarung anläßlich der Bürotagung in Straßburg vom 23. bis 25. März 1983 werden solche internationalen Auszüge aber auch von Staaten angenommen die noch nicht Mitglied dieses Übereinkommens sind.