Im Rahmen der Unternehmensgründung wird die Beantragung der Gewerbeberechtigung notwendig. Beachten Sie bitte die je nach Rechtsform des Unternehmens unterschiedlichen Vorgehensweisen!
Im Folgenden finden Sie Informationen zur Gewerbeanmeldung für
Hinweis:
Die erforderlichen Unterlagen können Sie eingescannt als Anhang mit dem Antragsformular mitschicken oder per Post nachsenden. Andernfalls meldet sich die Behörde zwecks Terminvereinbarung bei Ihnen.
Der Bescheid und die Vorschreibung der anfallenden Gebühren werden Ihnen per Post zugesandt.
Die Gewerbeanmeldung gilt bei Übermittlung der erforderlichen und unterzeichneten Unterlagen als eingebracht, sobald die Behörde das korrekte Einlangen der Unterlagen bestätigt.
Als NeugründerIn eines Unternehmens zahlen Sie nach dem Neugründungs-Förderungsgesetz im Verfahren keine Stempelgebühren. Wenn Sie die Begünstigung in Anspruch nehmen wollen, ist der Anmeldung zusätzlich eine Erklärung der Neugründung (erhältlich bei der Wirtschaftskammer) beizulegen (E-Mail, FAX).
Bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe können nicht mit diesem Formular angemeldet werden