INFO VERANSTALTUNGEN IN STÄDTISCHEN PARK- UND GRÜNANLAGEN

Das schriftliche Ansuchen mit den erforderlichen Unterlagen ist spätestens 6 Wochen vor Durchführung der Veranstaltung einzureichen.

Veranstaltungen in Grünanlagen dürfen grundsätzlich nur im Zeitraum vom 15. April bis 31. Oktober in der Zeit zwischen 08.00 und 22.00 Uhr stattfinden. Lärmerzeugende Auf- und Abbauarbeiten dürfen grundsätzlich nur zwischen 6.00 und 23.00 Uhr erfolgen.

Da der Schloßberg, der Stadtpark (Platz der Versöhnung) und der Metahofpark als geschützte Landschaftsteile ausgewiesen sind, bedarf es bei Veranstaltungen mit Aufbauten, einer naturschutzrechtlichen Bewilligung.

Bau- und Anlagenbehörde der Stadt Graz
Referat für Umwelt- und Gesundheitsrecht, Tel. +316 872 5016
Europaplatz 20 | 8020 Graz

Weitere Zustimmungsvoraussetzungen beziehen sich u.a. auf den öffentlichen Verkehr, die Einsatzkräfte, die Zufahrten, den Ordnerdienst, die Schutzbereiche, das Geschirr, die Abfallentsorgung, Reinigung, Grünflächen- und Straßeninstandsetzung, Sicherstellung, Haftung und Informationspflicht.

Es ist eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen.

Des Weiteren finden Sie nähere Informationen in der Grünanlagenverordnung.

Fenster schließen