Mit diesem Formular können Sie den Tourismusinteressentenbeitrag bezahlen. Die Einzahlung des lt. dieser Erklärung selbst zu bemessenden Interessentenbeitrages ist bis 30.September des laufenden Jahres online vorzunehmen. Auskünfte über die Aktivierung und die Sicherheit von Online Banking erhalten Sie bei Ihrer Bank.
Die Entrichtung des Tourismusinteressentenbeitrages befreit nicht von der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Beitragserklärung.
Für das dem Anfangsjahr folgende Kalenderjahr ist, ausgenommen im Falle der Unternehmensübertragung, der Mindestbeitrag zu entrichten.
Der Berechnung des Interessentenbeitrages für das dem Anfangsjahr zweitfolgende Kalenderjahr ist der im Vorjahr insgesamt erzielte Gesamtumsatz zugrunde zu legen.
Werden mehrere beitragsbegründende Tätigkeiten ausgeübt so hat der/die Tourismusinteressent/in wahlweise entweder für jede dieser Tätigkeiten
getrennt nach der jeweiligen Beitragsgruppe und dem jeweiligen Anteil am Gesamtumsatz oder für alle dieser Tätigkeiten gemeinsam nach
dem Gesamtumsatz und der niedrigsten Beitragsgruppe einen Interessentenbeitrag zu entrichten;
z.B. Sie erzielen Umsätze in der Beitragsgruppe 2, 3, und 5 so können Sie diese entweder getrennt in der jeweiligen Beitragsgruppe den
jeweiligen Anteil oder den Gesamtumsatz in der Beitragsgruppe 2 entrichten.
Die Höhe des Interessentenbeitrages ergibt sich - unter der Berücksichtigung der für den/die Tourismusinteressenten/in zutreffenden Beitragsgruppe, Umsatzstufe und Ortsklasse - aus der Interessentenbeitragstabelle.
Die zutreffende(n) Umsatzstufe(n) ist(sind) in der Spalte "Umsatzstufe in Euro" auszuwählen; z.B. bei einem beitragspflichtigen Umsatz von € 290.691,34 ist die Umsatzstufe € 218.019,00 bis € 436.037,00 zu wählen.