INFO TOURISMUSABGABE-BEITRAGSERKLÄRUNG

Mit diesem Formular können Sie den Tourismusinteressentenbeitrag bezahlen. Die Einzahlung des lt. dieser Erklärung selbst zu bemessenden Interessentenbeitrages ist bis 30.September des laufenden Jahres online vorzunehmen. Auskünfte über die Aktivierung und die Sicherheit von Online Banking erhalten Sie bei Ihrer Bank.

Die Entrichtung des Tourismusinteressentenbeitrages befreit nicht von der gesetzlichen Verpflichtung zur Abgabe der Beitragserklärung.


Aufnahme einer beitragspflichtigen Tätigkeit

Für das dem Anfangsjahr folgende Kalenderjahr ist, ausgenommen im Falle der Unternehmensübertragung, der Mindestbeitrag zu entrichten.
Der Berechnung des Interessentenbeitrages für das dem Anfangsjahr zweitfolgende Kalenderjahr ist der im Vorjahr insgesamt erzielte Gesamtumsatz zugrunde zu legen.

Berechnungsgrundlagen

  • Liegt bereits ein Umsatzsteuerbescheid des zweitvorangegangenen Jahres vor (also z.B. für die Beitragserklärung 2020 der Umsatzsteuerbescheid 2018) so ist dieser als Berechnungsgrundlage für den Interessentenbeitrag heranzuziehen.
  • Liegt der Umsatzsteuerbescheid noch nicht vor, entnehmen sie die Angaben für die Beitragserklärung aus der Umsatzsteuererklärung des zweitvorangegangenen Jahres.
  • Sonderfälle § 32 Steiermärkisches Tourismusgesetz 1992 i.d.g.F:
    Ist Ihre Beitragserklärung nach den Bestimmungen des § 32 des Stmk. Tourismusgesetzes 1992 i.d.g.F. auszufertigen (z.B. Versicherungen, Banken, Ärzte, Reisebüros usw.), kreuzen Sie bitte dieses Kästchen an.

Beitragsfreiheit von Kleinunternehmern/innen

  • Kleinunternehmer/innen nach § 6 Abs. 1 Z 27 Umsatzsteuergesetz, deren Jahresumsatz 35.000 Euro nicht übersteigt und die keine Umsätze der Berufsgruppen 1 oder 2 erzielen, sind beitragsfrei.
    Sie müssen aber dennoch die Beitragserklärung (Nullerklärung) ausgefüllt und unterschrieben einreichen.
  • Falls Umsätze von Kleinunternehmer/innen in die Beitragsgruppe 1 oder 2 (z.B. Privatzimmer- und Ferienwohnvermietung) fallen, ist der "Mindestbeitrag" der jeweiligen Beitragsgruppe zu entrichten.
    Für Privatzimmervermieter mit Jahreseinnahmen unter 35.000 Euro beträgt der Jahresbeitrag 50 Euro. (Beitragsgruppe 2)

Berufsbezeichnung (-gruppe)

Werden mehrere beitragsbegründende Tätigkeiten ausgeübt so hat der/die Tourismusinteressent/in wahlweise entweder für jede dieser Tätigkeiten getrennt nach der jeweiligen Beitragsgruppe und dem jeweiligen Anteil am Gesamtumsatz oder für alle dieser Tätigkeiten gemeinsam nach dem Gesamtumsatz und der niedrigsten Beitragsgruppe einen Interessentenbeitrag zu entrichten;
z.B. Sie erzielen Umsätze in der Beitragsgruppe 2, 3, und 5 so können Sie diese entweder getrennt in der jeweiligen Beitragsgruppe den jeweiligen Anteil oder den Gesamtumsatz in der Beitragsgruppe 2 entrichten.

Beitragshöhe

Die Höhe des Interessentenbeitrages ergibt sich - unter der Berücksichtigung der für den/die Tourismusinteressenten/in zutreffenden Beitragsgruppe, Umsatzstufe und Ortsklasse - aus der Interessentenbeitragstabelle.

Umsatzstufe

Die zutreffende(n) Umsatzstufe(n) ist(sind) in der Spalte "Umsatzstufe in Euro" auszuwählen; z.B. bei einem beitragspflichtigen Umsatz von € 290.691,34 ist die Umsatzstufe € 218.019,00 bis € 436.037,00 zu wählen.

Fenster schließen