Für den Schloßberg gilt ein generelles Fahrverbot. Eine Ausnahmegenehmigung für private KFZ zur Auffahrt auf den Schloßberg erteilt die Präsidialabteilung. Voraussetzung ist ein erhebliches persönliches oder wirtschaftliches Interesse.
Ausgenommen vom Fahrverbot sind Zustelldienste von Mo. - Sa. in der Zeit von 7 bis 11 Uhr für KFZ bis zu 3 Tonnen Gesamtgewicht.
Hinweis
Die Auf- und Abfahrt für Fahrzeuge bis zu einer Höhe von 3,20 m erfolgt über den Karmeliterplatz. Für LKW's mit einer Höhe über 3,20 m erfolgt die Auffahrt von der Wickenburggasse über die Weldenstraße.
Kosten
Verwaltungsabgabe einmalige Auffahrt: € 41,90
Verwaltungsabgabe mehrmalige Auffahrt: € 167,80
Feste Gebühr: € 14,30