INFO MOBILITÄTSSCHECK

Die Stadt Graz gewährt im Sinne einer Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie der Verbesserung sanfter bzw. umweltschonender Mobilität Studierenden mit Hauptwohnsitz in Graz einen Mobilitätsscheck.


Höhe des Schecks

  • Graz Linien 4-Monats-Studienkarte: EUR 30,00 Preisnachlass

Anspruchsvoraussetzungen

Der Mobilitätsscheck wird an alle Studierenden im Sinne des Studienbeihilfengesetzes ausgegeben, die:

  • ihren Hauptwohnsitz in Graz haben (zum Antragszeitpunkt und während der gesamten Förderperiode),
  • das 27.Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • eine Inskriptionsbestätigung (für Erstsemestrige) bzw. einen jährlichen Studiennachweis über 8 Wochenstunden bzw. 16 ECTS Punkte für alle anderen Antragsteller erbringen können.

Geltungsbereich

Der Mobilitätsscheck kann für den Ankauf einer 4-Monats-Studienkarte bei der Holding Graz Linien verwendet werden.

Einbringen des Antrag, Einlösen des Mobilitätsschecks

  • Der Antrag erfolgt mittels Online Formular
  • Der Mobilitätsscheck wird in Form einer E-Mail übermittelt.
  • Der Mobilitätsscheck kann nur unter Vorweis eines Ausweises, des Studiennachweises und dem Ausdruck des Mobilitätsschecks (E-Mail) eingelöst werden.

Hinweis! Der Mobilitätsscheck ist eine freiwillige Leistung der Stadt Graz. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Mobilitätsschecks. Bei Nichteinhalten der Richtlinien/ Nichterfüllen der Anspruchsvoraussetzungen bzw. bei falschen Angaben wird der Förderbetrag zurückgefordert bzw. erfolgt ein Ausschluss von der Gewährung weiterer Mobilitätsschecks.

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