Genehmigt die Stadt Graz einen Förderungsbeitrag, so verpflichtet sich der Förderungsempfänger/die Förderungsempfängerin die Subventionsordnung und die Richtlinien für die Abrechnung von Subventionen (Anhang A zur Subventionsordnung) anzuerkennen.
Der Förderungswerber/Die Förderungswerberin verpflichtet sich, die Veranstaltung/das Projekt unter Achtung der Menschenrechte sowie der Rechte von Behinderten und in Einklang mit diesen zu planen und auszuführen.
Veranstaltungen und Projekte sind möglichst barrierefrei zu gestalten.
Der Förderungswerber/Die Förderungswerberin erklärt sich bereit, einen entsprechenden Verwendungsnachweis
- bei Jahresförderungen bis zum 31.3. des der Subventionsgewährung folgenden
Kalenderjahres
- bei Projekt- und Saisonförderungen bis spätestens 3 Monate nach Projekt-/Saisonende
- bei Institutionen mit einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschafts-/Rechnungsjahr
(z.B. Universitäten) bis spätestens 3 Monate nach Ablauf des jeweiligen Wirtschafts-/Rechnungsjahres zu erbringen.
Bei mehrjährigen Vorhaben ist bis jeweils 31.3. eine Zwischenabrechnung vorzulegen. Eine Fristerstreckung durch die subventionsvergebende Stelle ist zulässig. Bei Subventionen bis 2.000 Euro ist ein Verwendungsnachweis nur über Verlangen der Stadt Graz notwendig.
Der Förderungswerber/Die Förderungswerberin verpflichtet sich die Förderung zweckentsprechend zu verwenden und nimmt zur Kenntnis, dass die Rückzahlung des Förderungsbetrages vorgeschrieben wird, wenn die Förderungsmittel nicht oder nicht widmungsgemäß verwendet wurden oder der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung nicht oder nicht vollständig in der von der Stadt Graz vorgeschriebenen Form erbracht wird, wissentlich unrichtige oder unvollständige Subventionsansuchen gestellt wurden oder Bedingungen, Auflagen oder Befristungen der Stadt Graz nicht eingehalten werden.
Als Verwendungsnachweise sind der Abrechnung beizulegen:
- Jahres- oder Projektabrechnung
- Tätigkeitsbericht (die Erreichung der in den Förderungsunterlagen angeführten Ziele muss unter Angabe von entsprechenden Zahlen und Fakten dokumentiert werden
- Belegaufstellung mit Originalbelegen samt zugehörigen Originaleinzahlungsquittungen.
Auf Einladungen, Publikationen, Plakaten, Programmen, usw. ist in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Dies kann durch Verwendung des offiziellen Logos "Stadt - Graz" erfolgen. Das Logo können Sie unter Logo der Stadt Graz herunterladen.
Ergänzende oder von diesem Formularinhalt abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Ein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Förderung besteht nicht. Ebenso wenig begründet eine gewährte Förderung einen Rechtsanspruch auf laufende – jährlich wiederkehrende – Förderungen. Ein jährlicher Antrag ist erforderlich.