Abschrift aus dem Geburtenbuch
Im Gegensatz zur Geburtsurkunde, die nur einen Auszug aus dem Geburtenbuch einer Personenstandsbehörde darstellt und die nur den wesentlichen Inhalt der Eintragungen aus diesem wiedergibt, hat die Abschrift aus dem Geburtenbuch den vollen Wortlaut aller Eintragungen des Geburtenbuches zu enthalten.
Alle Haupteintragungen, die die Geburt unmittelbar betreffen, die Vermerke, durch die eine abgeschlossene Haupteintragung berichtigt wird und die Hinweise, die den Zusammenhang zwischen verschiedenen Eintragungen herstellen.
Internationale Geburtsurkunde
Internationale Geburtsurkunden sind mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern. Grundsätzlich sind solche Urkunden nur für Staaten auszustellen mit denen Östrerreich ein Übereinkommen abgeschlossen hat, dies sind: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien, Montenegro, Slowenien, Spanien, Türkei. Aufgrund einer Vereinbarung anläßlich der Bürotagung in Straßburg vom 23. bis 25. März 1983 werden solche internationalen Auszüge aber auch von Staaten angenommen die noch nicht Mitglied dieses Übereinkommens sind.