Abschrift aus dem Ehebuch
Im Gegensatz zur Heiratsurkunde, die nur einen Auszug aus dem Ehebuch einer Personenstandsbehörde darstellt und die nur den wesentlichen Inhalt der Eintragungen aus diesem wiedergibt, enthält hat die Abschrift aus dem Ehebuch den vollen Wortlaut aller Eintragungen des Ehebuches.
Internationale Heiratsurkunde
Internationale Heiratsurkunden sind mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern. Grundsätzlich sind solche Urkunden nur für Staaten auszustellen mit denen Östrerreich ein Übereinkommen abgeschlossen hat, dies sind: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien, Montenegro, Slowenien, Spanien, Türkei. Aufgrund einer Vereinbarung anläßlich der Bürotagung in Straßburg vom 23. bis 25. März 1983 werden solche internationalen Auszüge aber auch von Staaten angenommen die noch nicht Mitglied dieses Übereinkommens sind.