Abschrift aus dem Sterbebuch
Im Gegensatz zur Sterbeurkunde, die nur einen Auszug aus dem Sterbebuchbuch einer Personenstandsbehörde darstellt und die nur den wesentlichen Inhalt der Eintragungen aus diesem wiedergibt, hat die Abschrift aus dem Sterbebuchbuch den vollen Wortlaut aller Eintragungen des Sterbebuchesbuches zu enthalten.
Alle Haupteintragungen, die den Tod unmittelbar betreffen, die Vermerke, durch die eine abgeschlossene Haupteintragung berichtigt wird und die Hinweise, die den Zusammenhang zwischen verschiedenen Eintragungen herstellen.
Für die Todesfallsaufnahme beim zuständigen Notar zur Abhandlung des Verlassenschaftsverfahrens, das in jedem Fall stattfindet ist die Vorlage einer Abschrift aus dem Sterbebuch notwendig.
Internationale Sterbeurkunde
Internationale Sterbeurkunden sind mehrsprachige Auszüge aus Personenstandsbüchern. Grundsätzlich sind solche Urkunden nur für Staaten auszustellen mit denen Östrerreich ein Übereinkommen abgeschlossen hat, dies sind: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Portugal, Schweiz, Serbien, Montenegro, Slowenien, Spanien, Türkei. Aufgrund einer Vereinbarung anläßlich der Bürotagung in Straßburg vom 23. bis 25. März 1983 werden solche internationalen Auszüge aber auch von Staaten angenommen die noch nicht Mitglied dieses Übereinkommens sind.