Der/die Förderungswerber/in erklärt seine/ihre Bereitschaft, in Einladungen, Publikationen, Plakaten, Programmen, usw. in geeigneter Form auf die Unterstützung durch die Stadt Graz hinzuweisen. Dies kann durch Verwendung des offiziellen Logos „Stadt Graz“ das unter stadtverwaltung.graz.at bzw. unter der Tel. Nr. +43 316 872 2221 angefordert werden kann. Werbematerial ist rechtzeitig vor der Veranstaltung im Sportamt abzuholen.
Bei Einladungen, Publikationen, Plakaten, Programmen etc. ist vorher die Logofreigabe im Sportamt einzuholen.
Voraussetzungen:
Eine gewährte Förderung begründet keinen Rechtsanspruch auf laufende – jährlich wiederkehrende – Förderungen. Ein jährlicher schriftlicher Antrag ist erforderlich.
Dopingkontrolle: Mit der Unterschrift erklärt sich der/die Förderungswerber/in ausdrücklich bereit, bei positiven Dopingkontrollen die erhaltenen Förderungsbeträge zurück zu zahlen.
Der/die Subventionsempfänger/in darf die erhaltene Subvention
Der/die Förderungswerber/in verpflichtet sich die Förderung zweckentsprechend zu verwenden und nimmt zur Kenntnis, dass die Rückzahlung des Förderungsbetrages vorgeschrieben wird, wenn die Förderungsmittel nicht oder nicht widmungsgemäß verwendet wurden oder der Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung nicht oder nicht vollständig in der von der Stadt Graz vorgeschriebenen Form erbracht wird, wissentlich unrichtige oder unvollständige Subventionsansuchen gestellt wurden oder Bedingungen, Auflagen oder Befristungen der Stadt Graz nicht eingehalten werden.
Ein ordnungsgemäßer Verwendungsnachweis (lt. Toto-Richtlinien www.bso.or.at ) ist vorzulegen.
Als Verwendungsnachweis sind der Abrechnung beizulegen: