Die Steiermärkische Landesregierung gewährt einkommensschwachen Haushalten einen einmaligen Zuschuss zu den Heizkosten in Höhe von EUR 120 pro Heizsaison:
Die Förderaktion beginnt am 01. Oktober 2020 und dauert bis zum 29. Jänner 2021.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die mindestens seit dem 01.09.2020 ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, keine Wohnunterstützung beziehen und deren Haushaltseinkommen die folgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
Beispiel alleinstehende Person:
Monatliches Einkommen (z.B. Pension) mal 14 dividiert durch 12
EUR 1.100,00 x 14 : 12 = EUR 1.283,33 = anspruchsberechtigt (siehe Richtlinien)
Weitere Infos zur Leistung:
Heizkostenzuschuss 2020/2021
Richtlinien für den Heizkostenzuchuss des Landes Steiermark