Zuschüsse können nur gewährt werden, wenn
Hinweis: Zuschüsse können nur bei Vorliegen der in den Richtlinien festgelegten Voraussetzungen und nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten gewährt werden! Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. Bei Nichteinhaltung der in den Richtlinien normierten Verpflichtungen bzw. bei falschen Angaben wird der gewährte Zuschuss vom Förderungswerber zurückgefordert.
Hinweis: Die Erledigung des Antrages erfolgt schriftlich. Die Stadt Graz hat das Recht, eine Überprüfung der geförderten Installationen bzw. der Bauten an Ort und Stelle durchzuführen.
Umweltamt - Referat für Energie und Klima
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Tel.: +43/316/872 - 4323, 4324 oder 4328
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