INFO STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS - AUSSTELLUNG

Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Dieser wird von jener Gemeinde (Gemeindeverband) über Antrag ausgestellt, in der der Betroffene/die Betroffene seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.

Ein Staatsbürgerschaftsnachweis wird für viele weitere Behördenwege benötigt (z.B.: Anmeldung der Geburt eines Kindes, Eheschließung, Neuausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises usw.).

Beantragen Sie die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für eine andere Person außer für Ihr minderjähriges Kind/Ihre minderjährigen Kinder, ist eine Vollmacht jener Person erforderlich, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt wird.

Wird der Staatsbürgerschaftsnachweis für ein minderjähriges Kind/minderjährige Kinder aus einer geschiedenen Ehe beantragt, so ist der Nachweis der gesetzlichen Obsorge

  • rechtskräftiger Vergleich oder/und pflegschaftsbehördlicher Beschluss oder
  • Amtsbestätigung des Bezirksgerichtes

erforderlich.

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