Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist die Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Dieser wird von jener Gemeinde (Gemeindeverband) über Antrag ausgestellt, in der der Betroffene/die Betroffene seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.
Ein Staatsbürgerschaftsnachweis wird für viele weitere Behördenwege benötigt (z.B.: Anmeldung der Geburt eines Kindes, Eheschließung, Neuausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises usw.).
Beantragen Sie die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für eine andere Person außer für Ihr minderjähriges Kind/Ihre minderjährigen Kinder, ist eine Vollmacht jener Person erforderlich, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis benötigt wird.
Wird der Staatsbürgerschaftsnachweis für ein minderjähriges Kind/minderjährige Kinder aus einer geschiedenen Ehe beantragt, so ist der Nachweis der gesetzlichen Obsorge
erforderlich.