INFO TEILGEWERBE

Teilgewerbe sind Tätigkeiten eines reglementierten Gewerbes, deren selbstständige Ausführung auch von Personen erwartet werden kann, die die Befähigung hiefür auf vereinfachte Art nachweisen. Die Befähigung für ein Teilgewerbe ist bei der Anmeldung durch Belege der folgenden Art nachzuweisen:

  • Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung
  • Zeugnis über eine fachliche Tätigkeit
  • Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Schule
  • Zeugnis über den erfolgreichen Besuch eines Lehrganges


Liste der Teilgewerbe

  • Änderungsschneiderei
  • Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschinen
  • Autoverglasung
  • Betonbohren und -schneiden
  • Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen in Kraftfahrzeuge
  • Entkalken von Heißwasserbereitern
  • Erdbau
  • Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten
  • Erzeugung von Speiseeis
  • Fahrradtechnik
  • Friedhofsgärtnerei
  • Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen
  • Huf- und Klauenbeschlag
  • Instandsetzen von Schuhen
  • Modellieren von Fingernägeln (Nagelstudio)
  • Nähmaschinentechnik
  • Reinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen
  • Schleifen von Schneidewaren
  • Wartung und Überprüfung von Handfeuerlöschern
  • Wäschebügeln
  • Zusammenbau von Möbelbausätzen

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