Das Signieren mit Bürgerkarte ist in den meisten Fällen freiwillig. Wenn Sie nicht signieren wollen oder können, schicken Sie den Antrag mit der Schaltfläche "Senden" ab.
Wenn die Schaltfläche "Senden" deaktiviert ist, ist das Signieren verpflichtend: Beim Kirchenaustritt, bei Förderanträgen und dem Wahlkartenantrag mit Bürgerkarte/Handysignatur Identifizierung muss zuerst mit Bürgerkarte signiert werden, erst danach kann der Antrag mit "Senden" abgeschickt werden.
Zum elektronischen Signieren eines Antrags benötigen Sie eine Bürgerkarte.
Die Bürgerkartenfunktion kann auf der eCard oder auf dem Mobiltelefon kostenlos aktiviert und verwendet werden.
Wir empfehlen Ihnen, die Bürgerkartenfunktion mit dem Mobiltelefon ("Handysignatur") zu nutzen, weil Sie dabei keine weiteren Softwareinstallationen oder zusätzliche Geräte benötigen. Die Handysignatur kann z.B. bei den "Aktionstagen" der Stadt Graz oder bei der Wirtschaftskammer freigeschaltet werden.
Registrierungsstellen und mehr finden Sie unter www.handy-signatur.at
Bei den "Aktionstagen" der Stadt Graz können Sie Ihre eCard oder Ihr Mobiltelefon als Bürgerkarte freischalten lassen oder sich zur Bürgerkarte persönlich beraten lassen.
Reservieren Sie sich einen fixen Termin für den nächsten "Aktionstag" mit der online Reservierung.
Informationen über die Bürgerkarte finden Sie unter www.bürgerkarte.at und www.handy-signatur.at.
Auch das E-Government Team der Stadt Graz gibt Ihnen gerne Auskunft: Verwenden Sie das Kontaktformular oder schreiben Sie ein E-Mail an egov@stadt.graz.at.