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Schloßbergauffahrt Ausnahmegenehmigung (Antrag)

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Schloßbergauffahrt Ausnahmegenehmigung (Antrag)

Mit diesem Formular beantragen Sie eine Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Fahrverbot auf den Schloßberg gemäß § 45 StVO 1960 in der geltenden Fassung.

Eine reine Ladetätigkeit innerhalb der dafür vorgesehenen Zeiten, Mo-Sa, 7-11 Uhr, ist von vornherein von den Fahrverboten ausgenommen. Eine gesonderte Ausnahmegenehmigung ist diesbezüglich daher nicht zu beantragen.

Empfänger

Stadt Graz, Straßenamt
8020 Graz, Europaplatz 20

Tel: +43 316 316 872-3602
Fax: +43 316 872-3609
E-Mail: strassenamt@stadt.graz.at

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